03.08.2020

Offener Brief an die verantwortlichen Entscheider des NRW Künstlerstipendiums

Bezugnehmend auf die am 31.07.2020 auf der Internetseite des Landes NRW (https://www.mkw.nrw/FAQ_Sofortprogramm) veröffentlichten Informationen, das Künstlerstipendium im Rahmen der Corona-Pandemie betreffend.

Sehr geehrte Damen und Herren,

„Auf geht’s!« Das Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, so lautet der Aufruf zum bald startenden Stipendienprogramm des Landes NRW. Das hört sich doch erstmal ermutigend und vielversprechend an. So wurde dieses Programm ja auch schon einige Wochen auf der entsprechenden Internetseite (siehe oben) angekündigt.

Für die vielen soloselbstständigen Künstler*innen tauchte ein Hoffnungsschimmer am Horizont auf und signalisierte, die schwierige Zeit der Corona-Pandemie, damit doch noch einigermaßen glimpflich überstehen zu können.

Am 31.07.2020 war es dann endlich soweit und die Bedingungen für den Erhalt des Stipendiums wurden im Netz veröffentlicht. In freudiger Erwartung begann ich mit der Lektüre. Allerdings setze nach wenigen Zeilen bereits die Ernüchterung ein.

Meine ersten Gedanken nach dem Lesen:

Was soll das denn?
Wer hat sich das bloß ausgedacht?
Was sollen Künstler*innen denn mit diesem Programm anfangen, wenn die angekündigten Bedingungen Bestand haben?

Seit 5 Monaten leben wir alle in der Corona-Pandemie. Sämtliche der vielfältigen Probleme, mit denen sich Soloselbstständige konfrontiert sehen (hier speziell die soloselbstständigen Künstler*innen) dürften doch mittlerweile allen Politiker*innen, bis hin zum letzten kleinen Beamten, hinlänglich bekannt sein.
Das scheint allerdings nicht der Fall zu sein.

Immer noch nicht!

Beim Soforthilfeprogramm im März und auch bei der gerade neuaufgelegten Überbrückungshilfe vom Bund wurde und wird immer noch nicht berücksichtigt, dass das Arbeitslosengeld II, auf das wir immer wieder zur Sicherung unseres Lebensunterhalts verwiesen werden, bei den meisten Soloselbstständigen nicht greift. Mehr noch, für viele bedeutet eine Beantragung dieser Form von Grundsicherung eine radikale Beendigung ihrer künstlerischen Tätigkeit. Sie kommt einer Insolvenz gleich, macht uns arbeitslos, zwingt uns auf demütigende Weise in die unterste Stufe der sozialen Absicherung. Dahin, meine Damen und Herren, gehören wir nicht und da wollen wir auch nicht hin.

Warum diese Form der Grundsicherung für soloselbstständige Künstler*innen nicht funktionieren kann, wurde in der letzten Zeit hinreichend belegt, dokumentiert und bewiesen und dürfte doch mit einem einigermaßen funktionierenden Menschenverstand nicht so schwer zu verstehen sein.

Ich möchte dazu hier nicht ins Detail gehen, stelle Ihnen aber gerne, für den Fall, dass Sie tatsächlich nicht darüber informiert sein sollten, gerne meine umfangreiches Wissen und meine Rechercheergebnisse zur Verfügung.

Jetzt startet das Land NRW ein Stipendien-Programm für soloselbstständige Künstler*innen und haut genau in die gleiche Kerbe:

»Die Stipendien dienen nicht der Absicherung des Lebensunterhalts. Sie verfolgen einen darüberhinausgehenden Zweck.«

Was, bitte schön, haben Sie sich denn bloß dabei gedacht?

Es tut mir leid, aber ich kann darin nichts anderes sehen, als eine totale Ignoranz Ihrerseits, die Belange von soloselbstständigen Künstler*innen betreffend.

Mal wieder eine fatale Fehlentscheidung!

Gerne bin ich bereit, Ihnen diese Fehlentscheidung zu verdeutlichen.

Dazu möchte ich Ihnen hier zuerst die Bedeutung eines Stipendiums noch einmal in Erinnerung rufen:

»Stipendien werden aufgrund von politischen und sozialen Kriterien oder besonders guten Leistungen gewährt. Sie dienen auch der Förderung der Forschung in bestimmten Bereichen. Ein Stipendium kann bereits zu Beginn eines Studiums gezahlt werden oder auch für bestimmte Phasen einer akademischen Laufbahn, zum Beispiel für eine Dissertation. In vielen Fällen wird das Geld direkt an die Studierenden ausgezahlt, und zwar entweder als Zuschuss oder zur Deckung der gesamten Kosten während der Laufzeit.« Quelle: Wikipedia

Der letzte Satz dieses Zitats ist, und so wird auch in der Regel verfahren, auf jede Art von Stipendium anzuwenden.

Zum vertiefenden Verständnis:

Wer zum Beispiel ein Stipendium erhält, um ein Jahr im Ausland zu studieren, kann, darf und muss mit dem erhaltenen Betrag, seinen Aufenthalt finanzieren, kann also seinen Lebensunterhalt damit sicherstellen (Miete, Essen, Kleidung etc.), braucht nebenher keine Jobs anzunehmen, sondern kann sich voll und ganz auf das konzentrieren, wofür das Stipendium gedacht war: Das Studium!

Im Falle der soloselbstständigen Künstler*innen bedeutet das: Die Planung und Verwirklichung eines künstlerischen Projekts mit Hilfe des NRW Stipendiums.

Allerdings: So, wie Sie die Bewilligungskriterien auf Ihrer Internetseite darstellen, greift auch dieses Programm für uns Künstler*innen nicht.

Lassen Sie mich das an einem Beispiel aufzeigen, einen Künstler betreffend, der Ihr Stipendium für ein künstlerisches Projekt bewilligt bekommt.

Nehmen wir mal an, ein Puppenspieler, stellt den Antrag auf das Künstlerstipendium des Landes NRW. Sein künstlerisches Projekt ist die Entwicklung eines Puppentheaterstücks für 3-6-jährige Kinder zum Thema: Inklusion, Migration und Empathie.
Eine Puppenbühne ist vorhanden, aus seinem umfangreichen Pool an Theaterfiguren lassen sich die unterschiedlichen Protagonisten generieren. Es muss nichts neu gebaut werden, allenfalls sind einige Änderungen am Erscheinungsbild einzelner Figuren notwendig, evtl. ein passendes Bühnenbild.

Materielle Kosten, um dieses Projekt zu realisieren fallen nur in geringem Umfang an.

Was aber in größerem Umfang anfällt, ist der Zeitaufwand. Konzeptentwicklung und Realsierung eines künstlerischen Projekts beansprucht einen umfangreichen, zeitlichen Spielraum.

Der Künstler muss recherchieren, viel lesen und sich weiterbilden, sich fachkundig machen. Er muss entsprechende Einrichtungen besuchen, sich mit den jeweiligen Umständen und Problemen vertraut machen. Er wird mit vielen Menschen Interviews führen, sich Lebensschicksale anhören und diese auswerten. Eine umfangreiche Materialsammlung wird entstehen.
Diese muss ausgewertet werden und die wichtigsten Erkenntnisse fließen in das zu schreibende Drehbuch ein. Ein zeitaufwendiger Arbeitsprozess. Recherchearbeit und die Erstellung des Manuskripts für das Drehbuch können einige Monate in Anspruch nehmen. Dann beginnen die Proben. Auch hier ist wieder viel Zeit einzuplanen.
Von der ersten Idee bis zur Premiere müssen mindestens 6 Monate kalkuliert werden. Ich spreche hier aus eigener, langjähriger, praktischer Erfahrung.

Darf der Künstler von dem erhaltenen Stipendium seinen Lebensunterhalt nicht finanzieren, kann er nicht über diese Zeit verfügen, das Projekt also nicht realisieren.

Stattdessen muss er, da er auf Grund der Corona-Krise und dem verordneten Auftrittsverbot mit seinen anderen Stücken kein Geld mehr verdienen kann, Ausschau nach alternativen Verdienstmöglichkeiten halten. Erntehelfer bietet sich an. Auch betteln, in belebten Fußgängerzonen, ist denkbar um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Dabei, und das müsste Ihnen doch klar sein, lassen sich keine künstlerischen Projekte entwickeln.

Ich weiß nicht, ob sie jemals als Erntehelfer gearbeitet haben. Ich habe das sehr wohl schon getan und daher weiß ich, wie anstrengend das ist. Nach acht Stunden auf dem Feld ist für künstlerisches Arbeiten keine Energie mehr vorhanden.

So gesehen ist das NRW Künstlerstipendium nichts anderes, als eine großspurig angekündigte Luftnummer, die Niemandem hilft, außer vielleicht der Politik, die sich angesichts der bevorstehenden Kommunalwahlen wohlwollend auf die Schulter klopfen kann und dabei lautstark verkündet: »Seht her Leute, das alles machen wir für euch und unsere Künstler, damit die kulturelle Vielfalt in unserem Land erhalten bleibt!«

Und genauso werden die Hilfsprogramme in der Bevölkerung wahrgenommen: »Den Künstlern wird das Geld doch haufenweise in den Hintern geschoben. Was wollen die denn noch alles?«

Solche, oder ähnliche Aussagen sind immer wieder zu hören, basierend auf den irreführenden Teilinformationen, die von den Behörden herausgegeben und in der Presse und in den Medien verbreitet werden.

Die Wirklichkeit sieht leider völlig anders aus. Die vollmundig angekündigten Unterstützungsprogramme kommen bei denen, für die sie eigentlich gedacht sind, überhaupt nicht an.

Und wissen Sie warum?

Wir Künstler*innen sind selbstständig denkende und arbeitende Menschen. Unsere Kreativität ist das, was unser Leben ausmacht. Sie gibt uns Kraft und Energie. Schon immer haben wir uns um alle Bereiche unseres Lebens eigenverantwortlich gekümmert.
Jetzt, in der Corona-Krise stellen Bund und Länder unterschiedliche Hilfsprogramme zur Verfügung, schreiben uns aber gleichzeitig vor, was wir mit dem Fördergeld machen dürfen und was nicht.
Niemand, der zum Beispiel Kurzarbeitergeld bekommt, muss Rechenschaft darüber ablegen, wie er das Geld verwendet.
Wir sollen jeden Cent dokumentieren. Wir dürfen von der Unterstützung so gut wie nichts bezahlen, was unseren Lebensunterhalt sicherstellt.
Wie soll das denn funktionieren?
Wir dürfen davon keine Miete bezahlen, keine Lebenshaltungskosten, keine notwendigen Versicherungen. Nichts davon wird uns zugebilligt.
Kein einziges dieser ganzen Hilfspakete oder Stipendien deckt diese Kosten ab.

Die Zukunftsängste und Sorgen die dadurch entstehen, sind erdrückend.

Wie soll man den in so einer Situation noch kreativ sein?

Die Bedingungen, eine erhaltene Unterstützung sinnvoll und zielgerichtet einzusetzen, sind extrem kompliziert, ungerecht und realitätsfern angelegt. Sie widersprechen jeglicher kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit und führen letztlich dazu, dass sie genau die Probleme verstärken, die sie eigentlich mildern sollten.

Weiter ins Detail möchte ich an dieser Stelle nicht gehen, stelle Ihnen aber auf Wunsch gerne mein kaufmännisches und betriebswirtschaftliches Grundwissen zur Verfügung.

Denn ja, auch soloselbstständige Künstler*innen müssen über kaufmännische Grundkenntnisse verfügen, weil sie nur dann die Ergebnisse ihrer künstlerischen Tätigkeit auch vermarkten können, was absolut notwendig ist, um mit den erzielten Honoraren ihren Lebensunterhalt finanzieren zu können.

Honorarausfälle sind Honorarausfälle! Das bedeutet: Es kommt kein Geld in die Kasse, obwohl die vielfältigen Kosten, die trotzdem anfallen, bezahlt werden müssen. Und das sind nicht nur die laufenden Betriebskosten.

Es gibt auch Betriebskosten, die nur einmal im Jahr anfallen.
Es gibt Kosten, die der persönlichen, sozialen Absicherung dienen.
Es gibt Kosten, die für die Altersvorsorge anfallen.
Es gibt Weiterbildungskosten, die unabdingbar notwendig sind, so wie in jedem anderen Unternehmen auch.
Es gibt die Kosten, die zusätzlich zu den betrieblichen Kosten für die Absicherung des Lebensunterhalts entstehen.

All diese Kosten und noch viele weitere, die sich je nach der künstlerischen Ausrichtung der soloselbstständigen Künstler voneinander unterscheiden, und/oder in unterschiedlicher Höhe anfallen, wurden in keinem der bisherigen Hilfs- und Unterstützungsprogrammen berücksichtigt.

Wenn Sie jetzt einwenden, das Land NRW habe mit der 2000,- Euro Unterstützung im März und auch mit der Aufstockung der vom Bund genehmigten Soforthilfe doch einiges getan, kann ich Ihnen natürlich nicht widersprechen. Aber die Monate, für die diese Hilfe gedacht war, sind bereits vorüber, das Geld wurde ausgegeben (von denen, die es glücklicherweise bekommen haben), und nach wie vor sieht die Zukunft für soloselbstständige Künstler*innen düster aus. Außerdem hat auch das Land NRW wiederholt auf die Absicherung durch das Arbeitslosengeld II verwiesen, dementsprechend die Hilfe eingegrenzt und damit leider gezeigt, das die grundlegende Problematik nicht verstanden wurde.

Es fällt mir schwer, nachzuvollziehen, dass in den Entscheidungsgremien für die Unterstützungsgelder keine Fachkräfte mitgearbeitet haben sollen, die über das grundlegende Wissen, wie ein Unternehmen funktioniert, verfügten. Denn, ein Unternehmen, das ein soloselbstständiger Künstler aufbaut, funktioniert, auch wenn es klein ist, nach den gleichen betriebswirtschaftlichen Prinzipien wie jedes andere Unternehmen auch.

Aber allem Anschein nach hat diese Zusammenarbeit mit wirtschaftliche Fachleuten wohl nicht stattgefunden, was sehr zu bedauern ist und die Situation für soloselbstständige Künstler*innen in diesen schwierigen Zeiten noch verschärft.

Zum Glück bin ich Optimist, habe mich in den letzten 40 Jahren mit Lust, Tatendrang und Kreativität meiner künstlerischen Arbeit gewidmet und tausende von Kindern und Erwachsenen damit erfreut.
Gleichzeitig bin ich, und das betone ich hier ausdrücklich, immer meinen steuerlichen und gesellschaftlichen Verpflichtungen nachgekommen.

Wie, glauben Sie, soll das Stipendium Künstler*innen helfen, wenn Sie die Verwendung der Mittel derartig einschränken und begrenzen?

Noch einmal: Künstler*innen, die dieses Stipendium-Programm bewilligt bekommen, müssen die 7.000,- Euro zur Absicherung ihres Lebensunterhalts einsetzen dürfen. Andernfalls ist es vollkommen nutzlos.

Ich hoffe sehr auf Ihre Einsicht. Hoffe auf Ihre Lernfähigkeit und darauf, dass Sie sich bemühen, sich einmal in das Leben der freischaffenden Künstler*innen hinzudenken. Dann verstehen sie vielleicht, wie sich unser Leben gestaltet, mit dem wir eine unglaubliche kulturelle Vielfalt schaffen, die es uns ermöglicht von genau dieser Arbeit zu leben.

Und vergessen Sie bitte nicht: Ohne die durch uns Künstler*innen geschaffene kulturelle Vielfalt wird das gesellschaftliche Leben in diesem Land komplett verarmen und austrocknen. Ist das in Ihrem Sinn?

Weiterhin möchte ich Sie bitten, mir folgende Punkte in den Antragsbedingungen ausführlicher zu erklären.

FAQ Frage: Welche Angaben sind im Rahmen der Antragstellung erforderlich?

FAQ Antwort: Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:

Persönliche Angaben (Name, Vorname, Steuernummer/Steuer-ID, etc.)
Bankverbindung
Ggf. KSK-Versicherungsnummer
Ggf. Mitgliedschaft in einem Künstlerverband
Künstlerische Vita
Zwei Referenzen
Sparte
Beschreibung des Vorhabens; Projektskizze (max. 1.500 Zeichen)

Nachweise und andere Unterlagen müssen auf Anforderung vorgelegt werden. Dem Antrag selbst können keine Anlagen beigefügt werden.

Meine Fragen:
1. Muss ich trotz Nachweis der Mitgliedschaft in der KSK eine künstlerische Vita einreichen?

2. Was genau meinen Sie mit Nachweisen und anderen Unterlagen?
Was muss ich diesbezüglich erstellen und vorbereiten?

FAQ Frage: Muss ich meine Einnahmeausfälle oder meine finanzielle Situation darstellen?

FAQ Antwort: Nein, dem Antrag müssen keine Belege über Honorarausfälle, Kontoauszüge oder Kostenkalkulationen oder sonstiges beigelegt werden. Allerdings müssen Sie bestätigen und auf Anforderung nachweisen können, dass Ihre künstlerische Tätigkeit bedingt durch die Corona-Pandemie wesentlich beeinträchtigt ist und Sie durch die Corona-Krise erhebliche Einnahmeausfälle haben.

Meine Frage: Was genau muss ich auf Anforderung nachweisen? Stornierte Gastspielverträge? Das wäre für alle vor dem Pandemiebeginn abgeschlossenen Verträge kein Problem. Diese machen aber nur einen Teil meiner Einnahmeverluste aus. Wesentlich schwerwiegender ist die Tatsache, dass ich bis Ende April jeden Jahres, ca. 50-70% meines jährlichen Umsatzes akquiriert habe. Die fehlenden 30-50% akquiriere ich im Laufe des Jahres. In diesem Jahr fand weder das Eine noch das Andere statt. Wie möchten Sie diese Tatsache dargelegt haben? Benötigen Sie dazu die Umsatzzahlen der letzten Jahre?

FAQ Frage: Was muss ich bei der Eingabe meiner Steuernummer beachten?

FAQ Antwort: Die Finanzverwaltung hat ein neues bundeseinheitliches Schema für die Steuernummer mit einer fixen Länderkennung am Beginn eingeführt. Steuernummern für Menschen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen beginnen daher immer mit einer 5, auch wenn noch nicht alle Finanzämter dieses neue Schema in ihren Schreiben verwenden. Die 5 ist im Antragsformular voreingestellt und darf nicht überschrieben werden.

Meine Frage: Welche Steuernummer genau muss ich angeben?
Die Steuerfeststellungsnummer?
Die Einkommenssteuernummer?
Meine persönliche Steueridentifikationsnummer?

FAQ Frage: Wer entscheidet über die Vergabe der Stipendien?

FAQ Antwort: Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die jeweils zuständige Bezirksregierung.

Meine Frage: Wer entscheidet bei der Bezirksregierung über die Vergabe? Sind das künstlerisch oder kulturpolitisch ausgebildete Fachkräfte? Wie soll darüber entschieden werden, ob das eine Projekt förderwürdig ist, das andere dagegen nicht, wenn beide alle formalen Kriterien erfüllen?

FAQ Frage: Wie weise ich die Arbeit an meinem Projekt nach?

FAQ Antwort: Antragstellerinnen und Antragsteller verpflichten sich mit der Antragstellung, ihre durch das Stipendium ermöglichte künstlerische Arbeit in Form eines Sachberichts zu dokumentieren und diesen der bewilligenden Stelle unaufgefordert bis zum 30.06.2021 zuzuleiten.

Meine Frage: Welche formalen Kriterien sind bei der Erstellung eines Sachberichts einzuhalten? Was genau muss dieser Sachbericht beinhalten?

FAQ Frage: Müssen die Mittel ggf. zurückgezahlt werden?

FAQ Antwort: Bei zweckmäßiger Verwendung müssen die Mittel nicht zurückgezahlt werden.
Das Stipendium wird allerdings zurückgenommen, wenn Angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht wurden und die Vergabe des Stipendiums somit zu Unrecht erfolgte. Auch kann eine Rückforderung erfolgen, wenn kein Sachbericht bis zum 30.6.2021 eingereicht wurde. Die Mittel sind dann unverzüglich in voller Höhe, einschließlich Zinsen, zurückzuzahlen.

Meine Frage: Bitte definieren Sie, was genau unter zweckmäßiger Verwendung zu verstehen ist. Sind damit Materialkosten gemeint, die bei der Realisierung des Projektes anfallen? Wie ich weiter oben schon angeführt habe, ist bei vielen Künstlern der aufwendigste und umfangreichste Punkt die Arbeitszeit, die zur Realisierung des Projektes aufgebracht werden muss. Fällt der Arbeitsaufwand unter den Punkt zweckmässige Verwendung und wenn ja, wie ist er zu berechnen?

FAQ Frage: Können die Stipendiengelder auch für die Lebenshaltung eingesetzt werden?

FAQ Antwort: Die Stipendien dienen nicht der Absicherung des Lebensunterhalts. Sie verfolgen einen darüberhinausgehenden Zweck.

Meine Frage: Was verstehen Sie unter einem darüberhinausgehenden Zweck?

Des weiteren Verweise ich hier auf meine weiter oben gemachten Ausführungen und hoffe auf eine eindeutige Lösung im Sinne der Künstler*innen, die dieses Stipendium erhalten.

Zum Abschluss möchte ich Ihnen gerne noch einen konstruktiven Vorschlag unterbreiten.

Sollten sich jetzt, oder auch bei eventuell zukünftigen Hilfsprogrammen Fragen ergeben, wie, in welcher Form und für wen Fördergelder bereitgestellt werden können, bin ich gerne bereit (natürlich gegen eine angemessene Bezahlung) Ihnen als Experte beratend zur Verfügung zu stehen. Beraterverträge in politischen Gremien sind ja, wie man immer wieder hört und liest, durchaus gang und gäbe und wären, im Falle einer sinnvollen Fördermittelverteilung, durchaus angebracht.

Ich bin seit fast 40 Jahren als Künstler aktiv, weiß sehr genau wie Künstler arbeiten, was sie brauchen, was sie leisten und, ganz wichtig: Ich weiß, wie man ihnen helfen kann, wenn Notsituationen wie die augenblickliche Corona-Pandemie unseren Arbeitsalltag einschränken oder sogar komplett lahmlegen.

Im Sinne von uns Künstlern und den Menschen in diesem Land, die unser Publikum sind, hoffe ich sehr, dass Sie die richtigen Entscheidungen treffen und die Bedingungen für den Verwendungszweck des Stipendiums überarbeiten, damit die vielen soloselbstständigen Künstler*innen wirklich sinnvoll unterstützt werden können.

Herzliche Grüße aus dem Teutoburger Wald

Rüdiger Paulsen

Voßheide 1
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